braunes Holzgebäude im Bau

Das Einordnen eines Bauvorhabens rechtlich, das Wiedergeben baulicher Fachausdrücke, das Einstufen der Rechte von Nachbarn sowie das Beschreiben von Bauverfahren umfassen die vielschichtigen Aspekte der Bauplanung und -durchführung.

FächerLandtechnik und Bauen
Erstellt vonManfred Nolz, HBLFA Francisco Josephinum Wieselburg
Zeitdauer2 UE
Schulstufen13. Schulstufe
Kompetenzen

Rechtlichen Grundsätze eines Bauverfahrens

Lernziele

Der Schüler / Die Schülerin kann

  • ​​​​​​​ein Bauvorhaben rechtlich einordnen
  • bauliche Fachausdrücke wiedergeben
  • die Rechte von Nachbarn einstufen
  • Bauverfahren beschreiben

 

Der Flächenwidmungsplan

Umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Jedes Grundstück erhält eine Widmung, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann.

  • wird vom Gemeinderat erstellt (Verordnung)
  • aufsichtsbehördliche Genehmigung der Landesregierung
  • liegt in jeder Gemeinde zur öffentlichen Einsicht auf
  • Grenzen, Nummern der Grundstücke und Widmung ersichtlich


​​​​​​​Widmungen allgemein:

  • Bauland
  • Grünland
  • Verkehrsfläche ​​​​​​​

Häufige Widmungen im Flächenwidmungsplan:
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BABauland Agrar GebietBSBauland Sondergebiet
GlfGrünland Land- und ForstwirtschaftBOBauland erhaltenswerte Ortsstrukturen
BWBauland WohngebietGhoGrünland land- und fw Hofstelle (Neubauten nur mit Betriebskonzept, Zu- und Umbauten erlaubt, Widmung = Grünland)
BKBauland KerngebietGhüGrüngürtel
BBBauland BetriebsgebietGmgMaterialgewinnung
BIBauland IndustriebebietGebErhaltenswertes Gebäude im Grünland

 

Rechtsquellen

  • Baurecht-Bauverordnung, Bautechnik-Verordnung
  • Raumordnungsgesetz-Flächenwidmungsplan
  • Weitere Rechtsquellen wie ABGB, Denkmalschutz, Naturschutz, ...

Baurecht:

  1.  Anzeigepflichtige Bauten
    • Gartenhäuser, Gewächshäuser (bis 6 m²)
    • Begehbare Folientunnels
    • Gülle & Jauchegruben bis 60 m³
    • Treibstofflager von 200 – 1000l
    • Anbringen von Vollwärmeschutz
    • SAT-Schüssel, PV-Anlagen, Solaranlagen
    • Skizze und Baubeschreibung jeweils 2-fach
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  2. Bewilligungspflichtige Bauten
    • Neu- und Zubauten
    • Abänderungen, wenn Standsicherheit,
    • Brandschutz bzw. hygienische Verhältnisse verändert werden
    • Errichtung von Feuerungsanlagen
    • Lagerung brennbarer Flüssigkeiten >1000l
    • Einfriedungen gegenüber öffentlichen
    • Verkehrsflächen im Bauland
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  3. Freie Bauten
    • Instandhaltung von Bauwerken
    • Abänderungen im Inneren sofern Statik & Brandschutz nicht beeinflusst
    • Kanalanschluss herstellen
    • Wasserbecken bis 50 m³
    • Hochstände
    • Weidezäune

 

Antragsunterlagen für ein Bauvorhaben

  • Bauansuchen = Bauanzeige
  • Grundbuchsauszug (Nachweis Grundeigentum, max. 6 Monate alt)
  • Bautechnische Unterlagen
  • Baubeschreibung (3 fach, Bauherr, Gemeinde, Finanz)
  • Bauplan (von Baumeister, 3 fach)
  • Energieausweis bei Wohnbauten, auch ohne Förderung nötig​​​​​​​


Rechtsakt

  • Antragsunterlagen bei der Gemeinde einreichen
  • Vorprüfung durch Gemeinde
  • Bauverhandlung (Sachverständiger vom Land)​​​​​​​ 
  • Einspruchsfrist 2 Wochen
  • Rechtskräftiger Bescheid (Gemeinde hat max. 3 Monate Zeit)
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    Energieausweis-Informationen

Rechte der Grundnachbarn

  • Recht Bauverhandlung beizuwohnen
  • Recht auf Akteneinsicht
  • Recht „gehört zu werden“
  • Recht auf Berufung
  • Recht auf Sachverständigengutachten Stellung zu nehmen
  • Schutz vor Lärm, Staub, Geruch, Abgase

Der Stall wird auf dem Grundstück „a“ errichtet. Die Pfeillänge in der Skizze entspricht einer Länge von 50 m. Die Eigentümer und Miteigentümer der Grundstücke 2, 3, 4, 8, 9, 10, 13, 14 und 15 sind als Nachbarn zu laden. 

Quelle: LK OÖ: „Der Weg zum neuen Stall“​​​​​​​

 

Ausführungspflichten

  • Baubeginn spätestens 2 Jahre nach Erhalt des Bescheides
  • Fertigstellung nach 5 Jahren
  • Anzeige des Baubeginns mit Bekanntgabe des Bauführers


​​​​​​​Für die Nutzungsbewilligung (Kollaudierung, „Bauabnahme“)

  • Fertigstellungsmeldung schriftlich bei der Baubehörde.
  • Bestätigung über Zustand von Rauchfängen, Heizungs-, Warmwasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Blitzschutzanlagen
  • Dichtheit von Senkgruben, Ölwannen und dgl.

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