Verschiedene Verpackungen

In diesem Lernpaket dreht sich alles um die Kennzeichnung von Lebensmitteln und die rechtlichen Grundlagen aufgrund welcher unsere Lebensmittel gekennzeichnet sind. Die Basis für die Lebensmittelkennzeichnung wird von der Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV gebildet, welche in allen EU-Mitgliedsstaaten zum Einsatz kommt.

FächerErnährung und Lebensmitteltechnologie
Erstellt vonDipl.-Ing. Tanja Ramharter-Koll, BSc, HBLFA Francisco Josephinum Wieselburg
Zeitdauer2 UE
Schulstufen12.-13. Schulstufe
KompetenzenDie Schüler:innen werden nach Abschluss der Unterrichtseinheit im Stande sein eine Lebensmitteldeklaration (Produktverpackung) hinsichtlich der einzelnen Elemente analysieren zu können und die Güte der Ausführung, jener auf der Verpackung dargestellten Elemente, bewerten können. Darüber hinaus erlangen die Schüler:innen Kenntnisse des Lebensmittelrechts. 
LernzieleZiel dieser Übungseinheit ist es einen Überblick über die relevanten, lebensmittelrechtlichen Grundlagen in Österreich bzw. der EU zu erlangen. Das theoretische Wissen soll vermittelt und gefestigt werden um das Erlernte in einer weiteren Übungseinheit praktisch anwenden zu können. 
Zusatzinformation

Durch die gewählte Unterrichtsmethode erfahren die Schüler:innen eine tiefe Auseinandersetzung mit dem Lebensmittelrecht, bei welcher das gegenseitige Erklären eine zentrale Rolle der Wissensvermittlung einnimmt und eine individuelle Förderung ermöglicht.

Durch die zum Schluss der Einheit abgehaltene Diskussionsform kann eine Einschätzung des erlernten Wissens zur Qualitätssicherung der einzelnen Schüler:innen getroffen werden.  

Jenes im Lernpaket theoretisch erlangte Wissen kann in der Übungsaufgabe „Deklaration und Etiketten“ angewendet und durch den praktischen Übungscharakter vertieft werden. Der Fokus des zweiten Lernpakets liegt darauf, dass sich die Schüler:innen dem Produkt und dessen Deklaration intensiv widmen. 

Literatur
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission Text von Bedeutung für den EWR

Schritt 1: Einführung

Erklärung des Themengebietes und des Programmablaufes der zwei Einheiten durch das Lehrpersonal. 

Schritt 2: abgewandeltes Gruppenpuzzle

a) Gruppenbildung

Für die Bearbeitung des Themas „Lebensmittelrecht und Lebensmittelkennzeichnung“ werden 4 Gruppen zu je 4 Personen gebildet. Je nach Klassengröße können die Themen auch doppelt vergeben werden, d. h. doppelte Gruppenanzahl, mit eventuell angepasster Gruppengröße (3-5 Personen). Die Gruppenbildung erfolgt mittels UNO-Karten. Es werden je nach Zusammenstellung der Gruppen vier verschiedene Farben (gelb, blau, grün, rot) ausgewählt sowie die Zahlen von 1 bis 4 der jeweiligen Farbe. Im Zuge dieser Aufgabe sind zwei Gruppen zu bilden. Für die Bildung der ersten Gruppe werden die vier Farben verwendet. Für die Bildung der zweiten Gruppe werden die Zahlen von 1 bis 4 herangezogen.

b) Bearbeitung der Themen in der Farbgruppe

Die Farbgruppen bekommen nachstehende Themen mittels Lernunterlagen zugewiesen:

Die Schüler:innen beschäftigen sich während der Arbeitsphase „Farbgruppe“ mit den zu bearbeitenden Inhalten. Dazu können sie sich innerhalb der Farbgruppe gegenseitig helfen, die Inhalte zu verstehen und aufzuarbeiten. Es empfiehlt sich über das zugeteilte Thema eigene Notizen (Bsp.: Stichworte, Mindmap, Sketchnotes, Satzmethode oder ähnliches) zu machen, um auf den nächsten Teil der Unterrichtseinheit vorbereitet zu sein.

c) Rollentausch und Gruppenbildung für nächsten Abschnitt des Gruppenpuzzles (Expertenrunde und Wissenstransfer)
 

Pause zwischen zwei Unterrichtseinheiten


d) Expertenrunde und Wissenstransfer

Für die Bildung der Gruppen in der Expertenphase sollen die Zahlen, der ausgeteilten UNO-Karten, von 1 bis 4 zum Einsatz kommen. Zum Beispiel finden sich alle Schüler:innen mit der Zahl 2 in einer neuen Expertengruppe zusammen. Die Farbe ist in dieser Expertengruppe nebensächlich, die Zahl zählt. In dieser Phase der Aufgabe ist jeder Schüler und jede Schülerin ein Experte oder eine Expertin für bestimmte Themengebiete, nämlich für jene zuvor in der Farbgruppe bearbeitete Themen. 

Der Experte oder die Expertin erklärt jene, zuvor studierten Inhalte den anderen Mitgliedern der Zahlengruppe. Auf diese Weise können alle Schüler:innen der Zahlengruppe ihr Wissen weitergeben. Die Mitglieder der Zahlengruppe können den Experten Fragen stellen. Die Informationen sollen verständlich kommuniziert werden. 

Sobald alle Schüler:innen als Experten aufgetreten sind und die Mitglieder der Zahlengruppe keine Fragen mehr zum Thema der jeweiligen Expertin oder des jeweiligen Experten haben, ist diese Phase des Wissenstransfers beendet. Am Ende dieser Lernphase soll jede Person der Zahlengruppe jedes Thema der Farbgruppe erlernt haben (ein Thema war selber zu erarbeiten, drei Themen wurden von anderen Experten vorgetragen).  

Schritt 3: Zusammenfassung und Abschluss

In dieser Phase werden die wichtigsten Inhalte vom Lehrpersonal kurz zusammengefasst und Fragen ins Plenum gestellt um das Verständnis für das Gelernte überprüfen zu können. Zur Überprüfung und Sicherung des Wissens können die Kontrollfragen der Arbeitsblätter als Anleitung herangezogen werden.